Führerscheinentzug - Nachschulung und Test
Unsere Nachschulung Kursprogramme auf sind einfach und für jeden verständlich aufgebaut und trotzdem auf hohem Niveau. Sie können von unserer langjährigen Erfahrung im verkehrspsychologischen Sektor profitieren. Sie erhalten bei einem Führerscheinentzug rasch Termine für:
- eine Nachschulung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
- eine Nachschulung wegen Schnellfahrens
- eine Nachschulung wegen zu geringem Abstand
- eine Nachschulung wegen Alkohol
- einen Nachschulungskurs wegen Alkohol
- oder eine verkehrspsychologische Untersuchung
Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat bzw. füllen Sie online die Anmeldung für eine Nachschulung oder Untersuchung aus.
In allen Bezirken der Steiermark haben wir Untersuchungsstellen und Kursorte. Wir können wir Ihnen steiermarkweit Nachschulungskurse, eine Nachschulung sowie eine verkehrspsychologische Untersuchungen anbieten.
Nachschulung Geschwindigkeitsüberschreitung und andere Kurse
Bei INFAR können Sie Termine für eine Nachschulung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und anderen Delikten vereinbaren.
- Nachschulung im Vormerksystem (zB Nachschulung wegen geringem Abstand)
- Nachschulung wegen hohen Geschwindigkeitsübertretungen und Schnellfahren, geringer Sicherheitsabstand, und anderen Verkehrsdelikten
- Nachschulung bei Führerschein auf Probe
- Nachschulung wegen Alkohol (üblicherweise ab 1,2 Promille)
- Nachschulung wegen Drogen oder anderer beeinträchtigender Substanzen
- und andere Nachschulung Kurse
Verkehrspsychologischen Untersuchung
Bei INFAR können Sie Termine für eine verkehrspsychologischen Untersuchung wegen unterschiedlichen Delikten vereinbaren.
- Verkehrspsychologische Leistungstestung (Teil des Psychotests)
- Verkehrspsychologische Persönlichkeitstestung (Teil des Psychotests)
- Volle verkehrspsychologische Untersuchung (Psychotest) beinhaltet einen Leistungsteil und einen Persönlichkeitsteil.
Zuweisungsgründe für die verkehrspsychologische Untersuchung können unter anderem sein:
- Verkehrspsychologischen Untersuchung bei einer fraglichen Verkehrszuverlässigkeit aufgrund von Auffälligkeiten im bisherigen Fahrverhalten
- Verkehrspsychologischen Untersuchung bei mehrmaligen Nichtbestehen der Führerscheinprüfung
- Verkehrspsychologischen Untersuchung wegen Alkohol (üblicherweise ab 1,6 Promille)
- Verkehrspsychologischen Untersuchung bei der Verweigerung des Alkoholtests mit dem Alkomat
- Verkehrspsychologischen Untersuchung wegen Drogen (Verdacht auf Drogenmissbrauch)
- und alle anderen Zuweisungsgründe