Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Nachfolgende Informationen zur hohen Geschwindigkeitsüberschreitung sind abhängig von der mit einem technischen Hilfsmittel festgestellten Geschwindigkeit. Es werden unterschiedliche Strafen aufgrund der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung angeordnet. Die Nachschulung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung umfasst 15 Kurseinheiten. Im Wiederholungsfall umfasst die Nachschulung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 18 Kurseinheiten.
Probeführerschein Geschwindigkeitsdelikte
Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung bei Probeführerschein:
- Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet. Anordnung einer Nachschulung.
- Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen. Anordnung einer Nachschulung.
Geschwindigkeitsdelikte und Führerscheinentzug
Führerscheinentzug bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung:
- überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 2 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen und Behörde kann Nachschulung anordnen.
- überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 6 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
- überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 3 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
- überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 90 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 100 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.